Restnutzungsdauergutachten
Steuern sparen durch eine höhere Abschreibung Ihrer vermieteten Immobilie.
Wer eine Immobilie vermietet, kann das Gebäude über die Jahre abschreiben. Der Gesetzgeber unterstellt dabei eine pauschale Nutzungsdauer. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, dürfen Sie schneller abschreiben und sparen spürbar Steuern. Genau das weise ich mit einem Restnutzungsdauergutachten nach.
Ihre Vorteile
- Höhere jährliche Abschreibung (AfA) und damit weniger Steuer
- Vom Bundesfinanzhof anerkanntes Vorgehen
- Gutachten nach ImmoWertV vom zertifizierten Sachverständigen
- Besonders lohnend bei älteren, vermieteten Bestandsimmobilien
Die Kosten eines Restnutzungsdauergutachtens sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar und amortisieren sich häufig schon im ersten Jahr durch die Steuerersparnis. Die genaue steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Weiterführende Quellen
Bei vermieteten Immobilien können Sie das Gebäude steuerlich abschreiben. Das Finanzamt geht standardmäßig von einer typisierten Gesamtnutzungsdauer aus, häufig 50 Jahre, was einer jährlichen Abschreibung von zwei Prozent entspricht. Diese Pauschale berücksichtigt aber nicht den tatsächlichen Zustand Ihres Gebäudes.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Eigentümer eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten nachweisen dürfen. Ist die Restnutzungsdauer etwa nur 25 Jahre, verdoppelt sich Ihr Abschreibungssatz, und Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt Jahr für Jahr deutlich.
Ich ermittle die Restnutzungsdauer als zertifizierter Sachverständiger nach den Vorgaben der ImmoWertV, sodass das Gutachten gegenüber dem Finanzamt Bestand hat. In vielen Fällen übersteigt die Steuerersparnis die Kosten des Gutachtens schon im ersten Jahr um ein Vielfaches.

Ihre Vorteile auf einen Blick
Darum entscheiden sich Eigentümer für die Zusammenarbeit mit mir.
Steuern sparen
Eine höhere AfA senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen über viele Jahre.
BFH-konform
Vorgehen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und ImmoWertV.
Anerkannte Methodik
Nachvollziehbare Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer.
Schnell amortisiert
Die Ersparnis übersteigt die Kosten oft schon im ersten Jahr.
Das ist im Detail enthalten
Volle Transparenz von Anfang an. Sie wissen genau, welche Leistungen Sie erhalten.
- Besichtigung und Zustandsaufnahme des Gebäudes
- Bewertung von Bausubstanz, Modernisierungen und Schäden
- Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nach ImmoWertV
- Nachvollziehbare, schriftliche Dokumentation
- Für das Finanzamt geeignetes Gutachten
- Verständliche Erläuterung der Ergebnisse
So gehen wir vor
Ein klarer Ablauf in nachvollziehbaren Schritten, von der ersten Anfrage bis zum Ergebnis.
Erstgespräch
Wir klären, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie lohnt.
Objektaufnahme
Ich nehme den baulichen Zustand vor Ort detailliert auf.
Gutachten
Ich ermittle die Restnutzungsdauer und dokumentiere sie nachvollziehbar.
Steuervorteil nutzen
Sie reichen das Gutachten bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt ein.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.
Vor allem für Eigentümer vermieteter Immobilien, insbesondere bei älteren Bestandsobjekten. Je größer der Unterschied zwischen pauschaler und tatsächlicher Nutzungsdauer, desto höher die Ersparnis.
Der Bundesfinanzhof hat den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten ausdrücklich anerkannt. Ich erstelle es nach den Vorgaben der ImmoWertV.
Das hängt von Gebäude, Restnutzungsdauer und Ihrem Steuersatz ab. Häufig übersteigt die jährliche Ersparnis die Gutachtenkosten bereits im ersten Jahr deutlich.
Nein. Das Restnutzungsdauergutachten dient ausschließlich dem steuerlichen Nachweis der Nutzungsdauer. Den Verkehrswert ermittle ich auf Wunsch gesondert.
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen
Persönlich, sachkundig und unverbindlich. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und finde mit Ihnen die beste Lösung.